Pariser Verbandsübereinkunft

Pariser Verbandsübereinkunft
Pariser Verbands|übereinkunft,
 
Abkürzung PVÜ, Pariser Übereinkunft, Pariser Unionsvertrag, am 20. 3. 1883 in Paris abgeschlossene internationale Konvention zum Schutz gewerblichem Eigentums. Die PVÜ trat am 1. 7. 1884 in Kraft und wurde seitdem vielfach revidiert; sie ist die grundlegende internationale Vereinbarung zum gewerblichen Rechtsschutz. Ihr gehören derzeit rd. 120 Mitgliedsländer an, so auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Gegenstand der PVÜ sind Regelungen für Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, ferner Handelsnamen, Herkunfts- oder Ursprungsbezeichnungen sowie Vorschriften zur Unterbindung des unlauteren Wettbewerbs. Neben Mindestrechten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes gewährt die PVÜ den Staatsangehörigen der Verbandsländer sowie denen, die in einem Verbandsland ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung haben, auf den bezeichneten Gebieten rechtlicher Gleichstellung mit den Inländern. Heute wird die PVÜ auf einzelnen Gebieten von neueren europäischen Abkommen überlagert (Patent). Sonderabkommen sind u. a. die Madrider Abkommen und das Nizzaer Klassifikationsabkommen.

Universal-Lexikon. 2012.

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